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Wegweiser durch
die Behörden

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Wenn du in Sachsen angekommen bist und bereits eine Unterkunft hast, dann solltest du dich binnen ein bis zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren. Die Zeitspanne ist von Amt zu Amt teilweise unterschiedlich. Doch keine Sorge, wenn dein Termin erst nach den zwei Wochen stattfindet. Entscheidend ist nur der Tag der eigentlichen Terminvereinbarung.

An deinem Termin füllst du ein Meldeformular aus und erhältst deine Meldebestätigung. Diesen Schritt müssen alle gehen, die frisch nach Sachsen gezogen sind. Kommst du aus dem Ausland nach Sachsen, brauchst du die Meldebestätigung auch, um deine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Bitte beachte, dass das Einwohnermeldeamt in einigen Regionen auch Bürgerbüro oder Bezirksamt heißen kann.

Dokumente fürs Einwohnermeldeamt

  • Personalausweis oder Pass (+ Visum)
  • Wohnungsgeberbestätigung, vom Vermietenden ausgefüllt und unterzeichnet
  • Eheurkunde (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde von Kindern im Original und amtl. Übersetzung

Die Meldebestätigung

Falls du dir wegen der Kosten für die Anmeldung Sorgen machst: Diese ist kostenlos. Hast du deine Meldebestätigung in der Hand, bewahre sie bitte gut und sicher auf. Dieses Dokument brauchst du immer wieder während deines Studiums. Ziehst du im Verlauf deines Studiums um, musst du dich beispielsweise mit deiner Meldebestätigung abmelden und an deinem neuen Wohnort erneut anmelden.

Gut zu wissen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Deine Vermieterin oder dein Vermieter bestätigen damit, dass du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast. Das Formular selbst kannst du unkompliziert online auf der Website deines Einwohnermeldeamts herunterladen. Sende es der Vermieterin oder dem Vermieter zu. Anschließend bekommst du es ausgefüllt und unterzeichnet zurück. Wohnst du in einem Studentenwohnheim, füllt das Studentenwerk alles für dich aus.

Aufenthaltserlaubnis für internationale Studierende

Du brauchst keine Aufenthaltserlaubnis als Studierender in Sachsen, wenn du aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommst. Du kommst aus einem anderen Teil der Erde und hast vor, in Sachsen länger als 90 Tage zu studieren? Dann beantragst du bei der Ausländerbehörde innerhalb deiner ersten drei Monate in Deutschland deine Aufenthaltserlaubnis. Diese bekommst du als Karte mit integriertem Chip. Darauf sind zum Beispiel deine Fingerabdrücke oder auch dein Passfoto gespeichert. Die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis beträgt 110 Euro.

Regelstudienzeit bei Verlängerung beachten

Wichtig: Du bekommst deine Aufenthaltserlaubnis nicht sofort. In den meisten Fällen dauert der Prozess zwischen vier bis sechs Wochen. Die Erlaubnis ist mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre gültig. Studierst du länger, kannst du sie größtenteils problemlos verlängern lassen. Beachte, dass du für die Verlängerung deine Regelstudienzeit einhalten musst. Die entsprechende Bestätigung stellt dir deine Hochschule aus. Beantrage die Verlängerung immer vor Ablauf der Gültigkeit der laufenden Erlaubnis.

Dokumente für die Ausländerbehörde

  • gültiger Pass (+ Visum)
  • Meldebestätigung
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung deiner deutschen Hochschule
  • 110 Euro
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsbestätigung
  • Passfoto (biometrisch)