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Finanzen
im Blick

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Damit du dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren kannst, solltest du deine Finanzen vorab regeln und deine Möglichkeiten prüfen.

Im Vergleich zu anderen Orten ist Sachsen nicht übermäßig teuer. Dennoch ist es gut zu wissen, welche Kosten auf dich zukommen und wodurch du dir dein Studium finanzieren kannst. Besonders wichtig: Wenn du kein deutscher Staatsbürger oder keine deutsche Staatsbürgerin bist und ein Visum beantragst, dann musst du nachweisen, dass du über genügend finanzielle Mittel verfügst, um in Deutschland zu studieren. Das gehts zum Beispiel über ein Sperrkonto.

Neben den Lebenshaltungskosten wie Miete, Essen und Kleidung zahlst du an den sächsischen Hochschulen einen individuellen Semesterbeitrag. Dieser bewegt sich zwischen ca. 100 und 300 Euro. An vielen Hochschulen erhältst du dafür auch ein Semesterticket, mit dem du die öffentlichen Verkehrsmittel in der Region nutzen kannst. Der Betrag wird vor Beginn jedes neuen Semesters fällig.

Krankenversicherung

Für ein Studium in Sachsen brauchst du eine Krankenversicherung. Für Studieninteressierte aus der EU reicht der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Heimatland. Überprüfe vorab auf jeden Fall, ob dein Versicherungsschutz auch in Deutschland gültig ist. Wenn nicht, musst du dich hier in Deutschland versichern. Dabei musst du ca. mit 110 Euro pro Monat rechnen, wenn du dich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidest. Wenn du allerdings älter als 30 Jahre bist, steigt auch der Mitgliedsbeitrag auf mindestens 170 Euro im Monat.

Stipendien und Förderungen

Um deine Studienkasse aufzubessern, stehen dir in Sachsen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Eine der ersten Anlaufstellen für Fördermöglichkeiten ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Aber auch die Hochschulen selbst, parteinahe Stiftungen, konfessionelle Einrichtungen oder wirtschaftsnahe Organisationen unterstützen finanziell. Bevor du dich für ein Stipendium bewirbst, solltest du dich gut informieren, denn die Auswahlkriterien sind streng und ein genereller Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Tipp

Das sogenannte Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Hier zählen neben guten Noten auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen.

Der Nebenjob

Neben deinem Studium kannst du dir mit einem Job ein bisschen Geld dazuverdienen, zum Beispiel als Bedienung, wissenschaftliche Hilfskraft oder auch als Nachhilfe. Dabei solltest du aber Folgendes beachten:

  • Studierende aus der EU bzw. aus den EWR-Ländern sind auf dem Arbeitsmarkt den deutschen Studierenden gleichgestellt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche müssen allerdings Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
  • Studierende aus anderen Ländern dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten und dürfen sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten.

Solltest du mehr Stunden arbeiten wollen, musst du dich bei der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde melden. Hier werden dann gegebenenfalls individuelle Absprachen getroffen. Wenn du dir unsicher bist, was du darfst und was nicht, dann wende dich am besten an dein Studentenwerk. So dürfen Studierende, die beispielsweise einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg studieren, generell nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde einem Job nachgehen.

Doch was verdient man so bei einem Nebenjob? Üblicherweise erhältst du als Studentin bzw. als Student den Mindestlohn in Deutschland. Und der liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro die Stunde. In manchen Branchen wie beispielsweise als wissenschaftliche Hilfskraft kann der Lohn auch etwas höher ausfallen. Doch Vorsicht: Aktuell liegt die Verdienstobergrenze bei 538 Euro im Monat bzw. du brauchst dann keine Steuern zu zahlen. Solltest du regelmäßig mehr verdienen, brauchst du eine Steuernummer, über die dir ein bestimmter Betrag monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Das sind dann Sozialabgaben, die sich aus Krankenversicherung sowie Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzen. Allerdings können sich Studierende die Abzüge Ende des Jahres durch eine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Hinweis

Grundsätzlich solltest du dich an die arbeitsrechtlichen Regelungen halten. Bei einem Verstoß kannst du sogar aus Deutschland ausgewiesen werden.