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Saxony

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Einer der wichtigsten Titel ist der Aufenthaltstitel. Wenn du in Sachsen studieren oder promovieren willst und aus einem Nicht-EU-/EWR-Land kommst, dann muss der Aufenthaltszweck darin Studium lauten. Aber was hat das genau mit den Visabestimmungen zu tun? Und welchen Status hast du eigentlich nach deinem Studium?

Klar, EU steht für „Europäische Union“. Weniger bekannt ist die Abkürzung EWR. Die steht für „Europäischer Wirtschaftsraum“. Dazu zählen neben den Mitgliedsstaaten der EU noch Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn du aus einem dieser Länder kommst, brauchst du keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland studieren zu können. Mit deinem Pass oder deinem Personalausweis kannst du dich so lange in Deutschland aufhalten, wie du willst.

Wenn du aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums visumfrei nach Deutschland eingereist bist, dann brauchst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft einen sogenannten Aufenthaltstitel. Den bekommst du bei der Ausländerbehörde in der Stadt, in der du studierst. Danach heißt es warten. Es kann bis zu 12 Wochen dauern, bis du deinen Aufenthaltstitel bekommst. Zu den visumfreien Staaten gehören Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Korea und die USA.  

Tipp

Du kannst deinen Aufenthaltstitel auch schon beantragen, bevor du nach Deutschland kommst. Außerdem haben viele sächsische Hochschulen Beratungsstellen für internationale Studierende. Die helfen dir beim Ausfüllen deiner Anträge. 
Anlaufstellen 
 

Sidefact – Fiktionsbescheinigung

Dein erster Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde läuft. Solange dieser bearbeitet wird, bekommst du eine Fiktionsbescheinigung. Das kann eventuell auch länger als die 90 Tage dauern, die du ohne Visum in Deutschland bleiben darfst. Aber aufgepasst: Mit der Fiktionsbescheinigung darfst du in Deutschland nicht arbeiten. Wenn du also schon einen Aufenthaltstitel hast, beantrage lieber rechtzeitig die Verlängerung. Eine Fiktionsbescheinigung ist eher die zweite Wahl.

Und die anderen Länder?

Wenn du aus einem anderen Land kommst als jenen, die wir oben genannt haben, brauchst du neben dem Aufenthaltstitel ein Visum. Damit du in Deutschland forschen oder studieren kannst, muss das ein sogenanntes D-Visum sein. Das beantragst du in einer deutschen konsularischen Behörde in deinem Land. Dafür brauchst du das Einladungsschreiben und die Aufnahmevereinbarung der sächsischen Universität, an der du studieren möchtest. Denk auch an den Nachweis, dass du in Deutschland krankenversichert bist.

Falls du in Sachsen eine Stelle als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler antrittst, die maximal 12 Monate dauert, brauchst du keinen Aufenthaltstitel. Dann reicht das D-Visum (Nationales Visum).

Gut zu wissen

Nicht lange trödeln. Die Bearbeitung deines Antrags kann 4 bis 6 Wochen dauern. Sobald du daher die Einladung deiner sächsischen Hochschule hast: Kontaktiere umgehend dein Konsulat und beantrage dein Visum.

Nach dem Studium

Mach dir keinen Stress. Wenn du deinen Studienabschluss in der Tasche hast, bleiben dir 18 Monate, um dir eine Arbeit in deinem Fachbereich zu suchen. Doch Achtung bei Exmatrikulation. Solltest du exmatrikuliert werden, verlierst du sofort deinen Aufenthaltstitel, denn der ist an deinen Aufenthaltszweck „Studium“ gebunden. Das kann passieren, wenn du zum Beispiel eine entscheidende Prüfung auch im letzten Versuch nicht bestehst oder wenn du dich nicht frist- oder formgerecht rückmeldest.