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Die richtige
Bewerbung

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Wo und wie du dich an einer sächsischen Hochschule bewirbst, hängt vor allem von der Wahl deines Studiengangs bzw. deiner Fächerkombination ab.

Zulassungsbeschränkung

Du erfüllst alle Voraussetzungen für ein Studium in Sachsen? Dann gilt es nun, herauszufinden, ob dein Wunschstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. In der Regel kannst du dich für die zulassungsfreien Studiengänge direkt an der entsprechenden Hochschule einschreiben. Fällt deine Wahl jedoch auf ein Fach mit Zugangsbeschränkungen, musst du zunächst ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei unterscheidet man außerdem zwischen lokalen Regelungen, also von der jeweiligen Hochschule selbst festgelegten, und bundesweiten Richtlinien.

Studiengänge wie beispielsweise Medizin oder Pharmazie unterliegen bundesweiten Zulassungsbeschränkungen – sie haben einen Numerus clausus (NC). Wenn du aus einem EU- oder EWR-Land stammst, dann bewirbst du dich zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Manche Studiengänge haben auch Zulassungsbeschränkungen, die von den Hochschulen selbst festgelegt wurden. Sie werden auch als NC-Studiengänge bezeichnet. Dabei können die Hochschulen ganz individuelle Kriterien wie Auswahltests oder Motivationsschreiben definieren.

Welchen Regelungen dein Wunschstudiengang unterliegt, erfährst du am besten auf den Websites der Hochschulen. 

Deine Unterlagen

Zunächst solltest du dich informieren, ob du deine Bewerbung ausgedruckt oder online einreichen musst. Die meisten Hochschulen in Sachsen arbeiten zum Beispiel mit uni-assist. Der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e. V. prüft im Auftrag der Hochschulen, ob die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig und die formalen Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllt sind. Folgende Unterlagen sind in der Regel nötig:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie deines Zeugnisses der Hochschulreife,
  • eine Übersicht deiner Fächer und Noten,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie deiner Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und, soweit vorhanden, Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen,
  • ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse,
  • eine Darstellung deines bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über deine bisherige Ausbildung,
  • eine Kopie deines Reisepasses,
  • ggf. weitere Unterlagen bzw. Nachweise, abhängig von den Anforderungen der einzelnen Hochschulen.

Kleiner Tipp: Amtliche Beglaubigungen kannst du dir bei den deutschen Auslandsvertretungen in deinem Heimatland ausstellen lassen.

Nachdem du deine Unterlagen eingereicht hast, heißt es erst mal abwarten. Bekommst du dann einen Zulassungsbescheid für deinen Wunschstudiengang, kannst du dich freuen. Darin findest du alle Angaben zu Timing, Immatrikulation und Co., sodass du mit deinem Studium in Sachsen durchstarten kannst.

Erhältst du einen Ablehnungsbescheid, musst du den Kopf aber noch nicht hängen lassen. Denn darin findest du auch die Angaben zur Warteliste und zum Nachrückverfahren. Wenn beispielsweise andere Bewerberinnen oder Bewerber ihren Anspruch auf einen Studienplatz nicht wahrnehmen, hast du die Chance, nachzurücken und kurzfristig einen Studienplatz zu erhalten. 

Fristen

Ganz wichtig: Halte die Bewerbungsfristen ein. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester geht bei den meisten sächsischen Hochschulen von April bzw. Mai bis zum 15. Juli. Gelegentlich kannst du dich auch für das Sommersemester von Dezember bis 15. Januar bewerben. Die Bescheide werden anschließend ab August bzw. ab Februar verschickt. Ablehnungen kommen meist etwas später.