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Studieren
mit
Handicap

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Auch Menschen mit Handicap und chronischen Krankheiten können ein Studium in Sachsen aufnehmen. Dabei ist es wichtig, sich aktiv Rat zu holen. Damit zum Studienbeginn alles geregelt ist, wendest du dich am besten bereits sechs bis neun Monate vorher an deine Hochschule für ein kostenloses Beratungsangebot oder an dein Studierendenwerk. Hier wird dir natürlich auch geholfen, wenn bei dir eine Beeinträchtigung erst während des Studiums auftritt.

Grundsätzlich hat jede und jeder das Recht, an sächsischen Hochschulen diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren. Das regeln die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz, das Hochschulrahmengesetz und das Landeshochschulgesetz. Das bedeutet auch, dass überall dort, wo Barrierefreiheit nicht für alle gewährleistet werden kann, angemessene Vorkehrungen getroffen werden müssen. Der sogenannte Nachteilsausgleich regelt dann zum Beispiel individuelle Anpassungen beim BAföG, im Zulassungsverfahren, für den Studienverlauf oder für Prüfungen und muss in den meisten Fällen schriftlich beantragt werden.

Die richtige Vorbereitung

Lass dich in deiner Entscheidung für ein Studium nicht von eventuellen Gegebenheiten an der Hochschule beeinflussen. Wichtig ist, welche Ziele du dir gesteckt hast – abhängig von deinen eigenen Fähigkeiten und Interessen. Wenn du dich entschieden hast, gilt es, die richtigen Vorbereitungen zu treffen. Schau dir am besten die Hochschule und deine neue Umgebung vor Ort an. Hochschulinformationstage, Campusführungen oder ein Schnupperstudium bieten dabei eine gute Gelegenheit. Aktuelle Termine findest du zum Beispiel in unserem Terminkalender.

Für die Studienbewerbung selbst gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei allen anderen. Allerdings kannst du deine Zulassungschancen erhöhen, indem du die Auswirkungen deiner Beeinträchtigung nachweist. Besonders wichtig ist dabei der Härtefallantrag.

Auch während des Studiums legen die Hochschulen Wert darauf, die Teilhabe für alle zu ermöglichen. Deswegen stimme dich frühzeitig mit deinen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ab, wie zum Beispiel dem Lehrpersonal. Ggf. können Veranstaltungen in ein anderes Gebäude verlegt, besondere Vorkehrungen während der Vorlesung getroffen oder eine bedarfsgerechte Umsetzung von Digital- und Printmedien festgelegt werden. 

Schon gewusst?

Es gibt ganz unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sichtbar oder auch nicht sichtbar sein können wie zum Beispiel

  • chronisch körperliche Erkrankungen,
  • Legasthenie oder Dyskalkulie,
  • Bewegungsbeeinträchtigungen,
  • psychische Erkrankungen,
  • Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen.